Allgemeine Geschäftsbedingungen
averi Training GmbH Geltungsbereich:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung von Trainings- und sonstigen Dienstleistungen durch die averi Training GmbH.
Vertragsabschluß:
Angaben zu vertraglichen Leistungen in den Angeboten der averi Training GmbH sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die averi Training GmbH einen Auftrag bestätigt hat. Mündliche und telefonische Aufträge bedürfen ebenso wie Ergänzungen und Änderungen bestehender Verträge und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der schriftlichen Bestätigung.
Leistungsumfang und Mitwirkungspflicht des Kunden:
Vertragsgegenstand ist die im Veranstaltungsprogramm bzw. Angebot vereinbarte Dienstleistung, nicht ein wirtschaftlicher Erfolg. Der Vertrag ist erfüllt, wenn die averi Training GmbH die Leistung gemäß der Beschreibung im Veranstaltungsprogramm bzw. im Angebot erbracht hat; geringfügige inhaltliche Änderungen bleiben vorbehalten. Die averi Training GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Dritter zu bedienen. Die Kunden stellen der averi Training GmbH alle zur Vorbereitung, Bearbeitung und Durchführung des Auftrags erforderlichen und geeigneten Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Leistungsänderungen des Kunden entspricht die averi Training GmbH im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, sofern dies zeitlich und inhaltlich möglich und zumutbar ist. Sie behält sich jedoch ausdrücklich vor, in diesem Falle die vereinbarten Bedingungen, insbesondere die Vergütung anzupassen und Termine zu verlegen. Höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse befreien die averi Training GmbH im zeitlichen und sachlichen Umfang ihrer Wirkung von der Leistungsverpflichtung. Dies gilt nicht für solche Ereignisse, die durch die averi Training GmbH oder ihre Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Anmeldung/ Auftrag:
Mit Ihrer Seminaranmeldung bzw. Auftragsbestätigung erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Anmeldungen zu Seminaren werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. Um die Veranstaltungen für die Teilnehmer effizient zu gestalten, ist der Teilnehmerkreis grundsätzlich beschränkt. Bei darüber hinausgehenden Anmeldungen bemühen wir uns, Ihnen einen alternativen Termin anzubieten. Wir müssen uns vorbehalten, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen bzw. einen anderen Trainer einzusetzen. Sollte ein Seminar nicht stattfinden können, erhalten sie bereits gezahlte Seminargebühren zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Seminardurchführung:
Offene Seminare werden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmern durchgeführt.
Rücktritt:
Bis zu 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung können Sie von Ihrer Anmeldung/ Ihrem Auftrag kostenlos zurücktreten.Bei Absagen bis zu 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird Ihnen die Hälfte des Teilnahmepreises in Rechnung gestellt.Bei später eingehenden Absagen einzelner Seminarplätze und bei Nichtteilnahme müssen wir den vollen Teilnahmepreis in Rechnung stellen. Sie haben jederzeit die kostenfreie Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Bei später eingehenden Absagen kompletter Trainingsveranstaltungen stellen wir Ihnen die Trainer- sowie bereits angefallene Logistikkosten in Rechnung. Sollten Stornogebühren für von der averi Training GmbH im Auftrag des Kunden vorgenommene Reservierungen anfallen (z.B. Hotelreservierungen), so werden diese an Sie weiterbelastet.
Preise:
Es gelten die im Veranstaltungsprogramm bzw. in den Angeboten genannten Teilnehmergebühren bzw. Preise.
Zahlungsbedingungen:
Teilnahmegebühren/ Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Erstattungen für nicht vollständig abgenommene Leistungen können leider nicht erfolgen.
Eigentums- und Urheberrechte:
An der gesamten, für die Durchführung eines Seminars oder Auftrags erforderlichen Konzeption, einschließlich der damit verbundenen Vorarbeiten, Recherchen sowie der Teilnehmer- und Vorbereitungsunterlagen stehen Eigentums- und Urheberrechte ausschließlich der averi Training GmbH zu. Die Weitergabe an Dritte, auch mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen, sowie die Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung für jeden Einzelfall, es sei den, die Vertragspartner haben etwas anderes vereinbart.
Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt die averi Training GmbH Urheber. Der Vertragspartner erhält in diesen Fällen das nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
Datenschutz und Schweigepflicht:
Die averi Training GmbH haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Die averi Training GmbH verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden und über die ihr bekannt werdenden Daten der Kursteilnehmer Verschwiegenheit zu bewahren (Schweigepflicht) und Unbefugten nicht zugänglich zu machen.
Haftung:
Die averi Training GmbH haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und Personen, denen sie sich zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten bedient. Die Haftung wird der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt.
Rechtswahl und Gerichtsstand:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart.
Stand: Juni 2009
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